Semestrierung:
Der Unterricht ab der 6.Klasse wird modular organisiert – vereinfacht ausgedrückt: semesterweise benotet. Eine im Wintersemester erreichte Note hat ihre eigene Gültigkeit und wird nicht in die Beurteilung am Ende des Sommersemesters eingerechnet. Hat man beispielsweise im Wintersemester in Deutsch nur ein Genügend erhalten, so kann im Sommersemesterzeugnis sehr wohl ein Sehr gut erreich werden.
Das bedeutet aber auch, dass sowohl das Winter- als auch des Sommersemesters erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Eine negative Beurteilung im Wintersemester muss ebenso wie eine solche am Ende des Sommersemesters in eine positive Beurteilung übergeführt werden. Entweder wird eine erfolgreiche Prüfung (ähnlich der bekannten Wiederholungsprüfung, neue Bezeichnung: „Kolloquium“) abgelegt oder der nochmalige Besuch dieses Gegenstandes im darauffolgenden Schuljahr endet mit einer positiven Beurteilung
Vorteil: Positive Beurteilungen bleiben jedenfalls erhalten, niemand muss den gesamten Unterricht eines Semesters wiederholen, lediglich die noch nicht positiv absolvierten Module werden besucht.
Kolloquienbestimmungen:
Im Verlauf des Schuljahres können im März zwei Kolloquien, im September 4 Kolloquien abgelegt werden. Diese Prüfungen müssen zum ehestmöglichen Termin stattfinden. Wenn mehr als 2 bzw. 4 Kolloquien abzulegen sind, dann sind jedenfalls jene Prüfungen verpflichtend, die einen schriftlichen Anteil verlangen, andere werden auf den nächsten Termin verschoben. An einem Prüfungstag darf höchstens eine schriftliche Prüfung erfolgen, bzw. zwei mündliche.
Ein negativ beurteiltes Kolloquium kann wiederholt werden (zum ehestmöglichen Zeitpunkt).
Um auf letztlich 12 positiv abgeschlossene Module zu kommen, kann über den Inhalt eines Wahlmoduls ebenfalls ein Kolloquium abgelegt werden, oder einmal im Lauf der Oberstufe kann ein negativ absolviertes Wahlmodul auch durch ein anderes Wahlmodul (mit einem anderen Inhalt) ersetzt werden.
Nachholen eines Moduls:
Sollte auch das zweite Antreten zu einem Kolloquium nicht zum Erfolg führen, muss der Schüler oder die Schülerin im darauffolgenden Schuljahr den Unterricht aus diesem Modul besuchen und zwar mit einer zumindest 50%-igen Anwesenheit. Dabei ist darauf zu achten, dass kein anderer verpflichtender aktueller Unterricht versäumt wird. Ein Schüler/eine Schülerin besucht dadurch Unterrichtsstunden aus zwei (oder sogar drei) unterschiedlichen Schulstufen.
Der individuelle Stundenplan enthält Module aus beispielsweise der 6.Klasse und einige Module, meist nicht alle, aus der 8.Klasse. Diesen Plan muss der Schüler oder die Schülerin selbst zusammenstellen. Ein entsprechendes Formular dazu kann im DOWNLOAD-Bereich gefunden und ausgedruckt werden. Darüber hinaus ist eine Befreiung von verpflichtendem Unterricht der 8.Klasse an eine Genehmigung durch die Direktion gebunden. Auch dieses Antragsformular kann im DOWNLOAD-Bereich gefunden und ausgedruckt werden.
Wahlmodule:
Im Schulversuch „Modulare Oberstufe – Kurssystem Billroth73“ erhältst du die Möglichkeit, einen Teil des Unterrichts nach deinen individuellen Interessen und Begabungen selbst auszuwählen.
Das Angebot an Wahlmodulen wird jährlich im Jänner/Februar erstellt und jede Schülerin/jeder Schüler wählt online ihren/seinen individuellen Unterricht aus.
Ein Stundenplan für ein Semester könnte für eine Schülerin so aussehen: