Auslandsaufenthalt
Das GRG19 begrüßt Auslandsaufenthalte der Schüler:innen, weil sie eine große Bereicherung der schulischen Laufbahn darstellen und für Jugendliche viele neue Erfahrungen bringen.
Gesetzliche Grundlagen
Ein mindestens fünfmonatiger Besuch einer gleichwertigen Schule im fremdsprachigen Ausland kann den Schulbesuch in einer österreichischen Schule ersetzen. In der modularen Oberstufe muss man mindestens 4 Monate eine Schule im Ausland besuchen, damit ein Semester positiv angerechnet wird.
Unterstufe (Kl. 1–5)
≥ 5 Monate
Ersetzt den österreichischen Schulbesuch
Modulare Oberstufe (ab Kl. 6)
≥ 4 Monate
Für positive Anrechnung eines Semesters
Schulpflichtige Schüler:innen (1.–5. Klasse)
Ansuchen an die Bildungsdirektion erforderlichBei schulpflichtigen Schüler:innen (1.–5. Klasse) muss ein Ansuchen per E-Mail an die Bildungsdirektion gestellt werden.
Vorgehensweise ab der 6. Klasse
1
Vorhaben besprechenDas grundsätzliche Vorhaben sollte mit dem/r Klassenkoordinator:in besprochen werden.
2
Organisation in EigeninitiativeDie Organisation eines Auslandsaufenthaltes ist durch Eigeninitiative durchzuführen.
3
Antrag an die DirektionSobald Sie eine Zusage für den Austausch haben, stellen Sie einen Antrag per E-Mail an die Direktion.
4
Bestätigung nach RückkehrNach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt benötigt die Schule unbedingt eine Bestätigung über die Dauer des Schulbesuchs – diese muss in der Administration abgegeben werden.
Anrechnung der Gegenstände
Klassen 1–5
- Alle Gegenstände werden positiv angerechnet
Modulare Oberstufe
- Alle Basismodule des betroffenen Semesters
- Pro Semester 2 Wahlmodule (keine typenbildenden)

