Das GRg19 begrüßt Auslandsaufenthalte der Schüler:innen, weil sie eine große Bereicherung der schulischen Laufbahn darstellen und für Jugendliche viele neue Erfahrungen bringen.

Gesetzliche Grundlagen

Ein mindestens fünfmonatiger Besuch einer gleichwertigen Schule im fremdsprachigen Ausland kann den Schulbesuch in einer österreichischen Schule ersetzen. In der modularen Oberstufe muss man mindestens 4 Monate eine Schule im Ausland besuchen, damit ein Semester positiv angerechnet wird.

Sie planen für Ihr Kind ein Auslandsjahr oder -semester: Was ist zu tun?

Bei schulpflichtigen Schüler*innen (1.-5. Klasse) muss ein Ansuchen per E-Mail an die Bildungsdirektion gestellt werden.

Vorgehensweise ab der 6.Klasse:

  • Das grundsätzliche Vorhaben sollte mit dem/r Klassenkoordinator:in besprochen werden.
  • Die Organisation eines Auslandsaufenthaltes ist durch Eigeninitiative durchzuführen.
  • Sobald Sie eine Zusage für den Austausch haben, stellen sie einen Antrag per E-Mail an die Direktion.
  • Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt benötigt die Schule unbedingt eine Bestätigung über die Dauer des Schulbesuchs und diese muss in der Administration abgegeben werden.

Welche Gegenstände werden durch den Auslandsaufenthalt angerechnet?

In den Klassen 1-5 werden alle Gegenstände positiv angerechnet.

In der Modularen Oberstufe werden alle Basismodule des betroffenen Semesters sowie pro Semester 2 Wahlmodule (keine typenbildenden) positiv angerechnet.